Wie erfolgt die Eigentumsübertragung? Erforderliche Unterlagen
12. Oktober 2025

Die Eigentumsübertragung (Tapu-Übertragung) ist das offizielle Verfahren, das den rechtlichen Übergang des Immobilieneigentums auf den Käufer ermöglicht. Die Eigentumsübertragung erfordert eine korrekte Vorbereitung der Dokumente und eine sorgfältige Durchführung der offiziellen Antragsschritte. Personen, die den Antrag stellen, oder deren Bevollmächtigte wenden sich mit Identitätsdokumenten, der aktuellen Eigentumsurkunde und den im Rahmen des Verkaufs erstellten Wertermittlungsunterlagen an das Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü). Das Grundbuchamt prüft die Dokumente und führt die Untersuchung der Grundbuchgebühren durch. Anschließend wird das Verfahren eingeleitet und die neue Eigentumsurkunde auf den Namen des Käufers ausgestellt. Während dieses Prozesses müssen obligatorische Dokumente wie die Erdbebenversicherungspolice vorgelegt werden. (1)
Was ist eine Eigentumsübertragung (Tapu-Übertragung)?
Die Eigentumsübertragung ist die offizielle Registrierung, die das Eigentumsrecht auf gesetzlicher Grundlage zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber überträgt. Dieses Verfahren kann für jeden Immobilienverkauf, jede Schenkung oder Erbschaftsübertragung angewendet werden. Zudem erfordert es je nach Art des Geschäfts unterschiedliche Dokumente und Verfahren. Bei der Antragstellung beim Grundbuchamt werden Dokumente wie Identitätsnachweis, Wertermittlungsbericht und die obligatorische Erdbebenversicherungspolice eingereicht. Zusätzlich werden, falls vorhanden, Vollmachten, Fotos, Übersetzungsdokumente für ausländische Staatsangehörige und Autorisierungsunterlagen vorgelegt. Die Grundbuchvorgänge werden mit der Identitätsprüfung aller Parteien, der Kontrolle der Dokumente, der Einzahlung der Gebühren und der Bestätigung der Konformität abgeschlossen, woraufhin die offizielle Urkunde erstellt und die Registrierung durchgeführt wird.
Erforderliche Dokumente für die Eigentumsübertragung
Käufer und Verkäufer, die eine Eigentumsübertragung vornehmen möchten, müssen dem Grundbuchamt während des Antragsprozesses die offiziellen Dokumente vollständig vorlegen. Diese Dokumente sind wie folgt aufgelistet:
- Identitätsnachweis oder Reisepass (Personalausweis für Bürger der Republik Türkei, gültiger Reisepass oder nationaler Ausweis sowie Übersetzung für ausländische Personen)
- Eigentumsurkunde der Immobilie oder ein Dokument, das die Grundbuchinformationen ausweist
- Von der SPK oder TDUB genehmigter Wertermittlungsbericht
- Obligatorische Erdbebenversicherungspolice für versicherte Immobilien
- Identitätserklärung und ein biometrisches Foto, das innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde
- Vollmacht oder Ermächtigungsurkunde, falls die Transaktion durch einen Vertreter erfolgt
- Beglaubigte Übersetzung und Apostille oder notariell beglaubigte Dokumente für Parteien, die kein Türkisch sprechen (3)
Erforderliche Dokumente für den Verkäufer
Als Verkäufer müssen Sie bei der Antragstellung folgende Dokumente vollständig vorlegen:
- Gültiger Identitätsnachweis (türkischer Personalausweis oder Reisepass)
- Eigentumsurkunde oder Grundbuchinformationen des zu verkaufenden Grundstücks
- Dokument über den Immobilien-Erklärungswert (erhältlich bei der Gemeinde)
- Obligatorische Erdbebenversicherungspolice (DASK)
- Wertermittlungsbericht (erstellt durch einen Gutachter)
- Notariell beglaubigte Vollmacht, falls die Transaktion durch einen Vertreter erfolgt (2)
Erforderliche Dokumente für den Käufer
Wenn Sie eine Eigentumsurkunde für ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Gültiger Identitätsnachweis oder Reisepass
- Vom Verkäufer vorgelegte Eigentumsurkunde oder Informationen
- Erdbebenversicherungspolice (DASK)
- Dokument über den Immobilien-Erklärungswert
- Bankbeleg über die geleistete Zahlung
- Wertermittlungsbericht (Gutachten)
- Notariell beglaubigte Übersetzung und Dokument des beeidigten Dolmetschers, falls Sie ausländischer Staatsangehöriger sind
Erforderliche Dokumente für die Eigentumsübertragung per Vollmacht
Wenn im Rahmen der Anforderungen für 2025 eine Transaktion per Vollmacht durchgeführt werden soll, sind bestimmte Unterlagen erforderlich:
- Identitätsnachweis des Bevollmächtigten
- Identitätsnachweis des Vollmachtgebers
- Notariell beglaubigte Vollmacht (mit ausdrücklicher Verkaufsbefugnis)
- Eigentumsurkunde oder Grundbuchinformationen des Grundstücks
- Nummer der Erdbebenversicherungspolice
- Wertermittlungsbericht und Immobilien-Erklärungswert
- Bei ausländischen Parteien: notariell beglaubigte Übersetzung und ausländische Identitätsnummer oder Reisepass
- Zahlungsbeleg
Kosten und Gebühren der Eigentumsübertragung
Im Rahmen der Eigentumsübertragung sind sowohl Käufer als auch Verkäufer verpflichtet, eine Gebühr in einer bestimmten Höhe basierend auf dem registrierten Wert zu zahlen. Die Kosten und Gebühren der Eigentumsübertragung werden auf Grundlage des registrierten Wertes der Immobilie berechnet. Verkäufer und Käufer übernehmen die Zahlung jeweils zu gleichen Teilen separat. Die Verwaltungsgebühren (Döner Sermaye) variieren je nach Fläche der Immobilie.
Bei Bebauungsparzellen wird die berechnete Verwaltungsgebühr in voller Höhe erhoben. Bei Katasterparzellen werden 50 % der für eine Bebauungsparzelle berechneten Verwaltungsgebühr erhoben. (4) Die Zahlungen können über das E-Zahlungssystem der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster abgewickelt werden. (5)
Verfahren zur Übertragung von Grundstückstiteln
Die Eigentumsübertragung erfolgt beim Verkauf von Grundstücken auf ähnliche Weise. Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Käufer und Verkäufer legen Identitäts- und Grundbuchdokumente vor.
- Der Immobilien-Erklärungswert und der Wertermittlungsbericht werden eingereicht.
- Die obligatorische Erdbebenversicherungspolice wird vorgelegt.
- Gebühren und Verwaltungsgebühren werden über das E-Zahlungssystem bezahlt.
- Die Grundbucheintragung wird auf den Namen des Käufers vorgenommen.
Die Vorlage vollständiger Unterlagen während dieser Phasen ist zwingend erforderlich, damit die Transaktion schnell und reibungslos abgeschlossen werden kann.
Prozess des Erwerbs und der Übertragung von Wohneigentum
Der Prozess zum Erwerb einer Eigentumsurkunde für ein Haus läuft wie folgt ab:
- Käufer, Verkäufer und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte reichen die erforderlichen Dokumente beim Grundbuchamt ein.
- Die Identitätsprüfung wird durchgeführt und das Identitätserklärungsformular ausgefüllt.
- Der Verkaufspreis und die Gebühren werden über das E-Zahlungssystem bezahlt.
- Der Grundbuchbeamte prüft die Dokumente und erstellt die neue Eigentumsurkunde.
- Die neue Urkunde wird offiziell auf den Namen des Käufers registriert und der Vorgang ist abgeschlossen.
Was bei der Eigentumsübertragung zu beachten ist
Wenn bestimmte Punkte während des Prozesses der Eigentumsübertragung beachtet werden, kann die Transaktion sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer sicher und gesetzeskonform abgeschlossen werden. (6)
- Vor dem Gang zum Grundbuchamt ist sicherzustellen, dass die Identitätsdaten der Parteien vollständig und korrekt eingegeben wurden. Wenn die eingegebenen Informationen Punkte, Leerzeichen oder falsche Zeichen enthalten, kann die Transaktion abgelehnt werden oder sich verzögern.
- Die im Prozess verwendete Vollmacht muss notariell beglaubigt sein und der Umfang der Befugnisse muss klar definiert sein; andernfalls kann keine Transaktion durchgeführt werden.
- Da für den Antrag beim Grundbuchamt keine Fotopflicht mehr besteht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit und die Antragsteller werden nicht unnötig belastet.
- Man sollte keinesfalls unbefugten Personen oder Vermittlern Vertrauen schenken. Vertrauen Sie niemandem außer den offiziellen Vertretern der Grundbuchämter; lassen Sie sich nicht von den Versprechungen solcher Personen täuschen.
Probleme bei der Eigentumsübertragung
Wenn man eine Immobilie auf seinen Namen umschreiben lassen möchte, können einige praktische Probleme auftreten. Die häufigsten Punkte sind:
- Die Eigentümerinformationen im Grundbuch könnten falsch oder unvollständig eingegeben sein; in diesem Fall wird der Vorgang weitergeleitet und pausiert, bis der Fehler behoben ist.
- Aufgrund administrativer Verzögerungen oder fehlender Unterlagen kann der Antrag storniert werden. Insbesondere Transaktionen, die auf Vorverträgen (Verkaufsversprechen) basieren, gelten nicht als Eigentumsübertragung und werden nicht akzeptiert.
- Wenn die Transaktion per Vollmacht durchgeführt wird, müssen die Befugnisse des Bevollmächtigten klar angegeben sein. Andernfalls wird der Vorgang nicht gestartet oder gestoppt.
Bei solchen Problemen verlieren die Parteien in der Regel Zeit. Eine korrekte Dokumentenprüfung zu Beginn des Prozesses verhindert solche Störungen und ermöglicht einen reibungslosen Abschluss der Eigentumsübertragung. (7)
Rechtliche Verpflichtungen bei der Eigentumsübertragung
Personen, die eine Eigentumsübertragung vornehmen, übernehmen eine Reihe von rechtlichen Verantwortlichkeiten. Gemäß den ab 2025 geltenden Regelungen sind folgende Verpflichtungen zu beachten:
- Das Grundbuchamt ist verpflichtet, die Vollmacht während der Transaktion zu prüfen und das Dokument zu archivieren. Eine Kopie der Vollmacht wird in der Vorgangsakte aufbewahrt.
- Wenn eine Transaktion im Namen einer Person unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft durchgeführt werden soll, muss ein Gerichtsbeschluss oder ein entsprechendes Dokument des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Diese Personen können Grundbuchgeschäfte nur durch ihre gesetzlichen Vertreter tätigen.
- Geschäfte wie Verkauf, Schenkung, Hypothek oder Erbgang werden nur durch die Grundbuchämter mittels einer offiziellen Urkunde registriert und durchgeführt. Vorverträge wie ein Verkaufsversprechen bewirken keine Eigentumsübertragung.
Expertenunterstützung und zuverlässige Beratung sind bei Eigentumsübertragungen sehr wichtig. Mit der Sicherheit von arsaVev können Sie Ihre Eigentumsübertragungen schnell und problemlos abschließen. (8)
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Eigentumsübertragung?
Wenn die erforderlichen Dokumente vollständig eingereicht werden, wird der Vorgang innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach Antragstellung abgeschlossen.
Kann ich die Eigentumsübertragung per Vollmacht durchführen?
Transaktionen können mit einer gültigen, vom Notar ausgestellten Vollmacht durchgeführt werden. Die Vollmacht muss klar formuliert sein und die entsprechende Befugnis enthalten.
Wie hoch sind die Kosten für die Eigentumsübertragung und wer zahlt sie?
In der Türkei wird ab 2025 bei Eigentumsübertragungen sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer jeweils eine Gebühr in Höhe von 2 % des erklärten Verkaufswerts der Immobilie erhoben. Insgesamt beläuft sich dies also auf 4 % des Verkaufspreises. (9)
Ist es zwingend erforderlich, ein Bankkonto für die Eigentumsübertragung zu eröffnen?
Die Eröffnung eines Bankkontos ist nicht zwingend erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, die Zahlung über den Bankweg abzuwickeln, um eine sichere Zahlung zu gewährleisten.
Kann ich die Eigentumsübertragung über e-Devlet durchführen?
Ein Antrag kann über das Web-Tapu-System gestellt werden. Zum Abschluss des Vorgangs müssen die Parteien jedoch persönlich zum Grundbuchamt gehen.
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